Die Vergütung des Aufsichtsrates wird in der Satzung des Unternehmens durch die Hauptversammlung festgelegt.
Die Satzung des Unternehmens sieht vor, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats zusätzlich zu einem Auslagenersatz nach Abschluss des Geschäftsjahres ein festes Honorar erhalten. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats ein Sitzungsgeld für jede Sitzung des Aufsichtsrats,
an der sie teilnehmen.
Am 31. März 2024 wird die Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 7 das System zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder beschliessen und § 10 der Satzung entsprechend anpassen.